Der Wechselrichter – Teil 3

Post vom Zoll.

(Dritter und letzter Teil der Serie.)

Vor wenigen Tagen hatte ich mal wieder einen dicken Brief vom Zoll im Postkasten. Man hat mir darin mitgeteilt, dass der Wechselrichter bei der Bundesnetzagentur zur Begutachtung war und auch das Gutachten in vollem Umfang beigelegt.
Die Bundesnetzagentur hat das Gerät also auf Herz und Nieren geprüft und hatte technisch NICHTS zu bemängeln!
Wer hätte das gedacht!?
Trotzdem kam der Sachverständige natürlich nicht drumherum festzustellen, dass die Bedienungsanleitung in dem Karton nur auf Englisch formuliert ist.

Um es kurz zu machen: Der Zoll hat mir hochoffiziell mitgeteilt, was ich und ihr bereits wussten, nämlich dass der Wechselrichter nicht einfuhrfähig ist.
Da es allerdings technisch nichts zu beanstanden gab, durften sie das Gerät nun nicht einfach vernichten, sondern haben es zur Abholung durch den Verwahrer (ihr erinnert euch?) bereitgestellt.
Ich musste mich jetzt also darum kümmern, dass der Wechselrichter wieder zurück zum Händler nach China transportiert wird.

Rechnungen habe ich bisher noch keine bekommen, aber ich gehe davon aus, dass wird sich noch ändern.
Widerspruch gegen den Bescheid des Zolls einzulegen würde keinen Sinn ergeben, die Kosten und der Aufwand stehen einfach in keinem Verhältnis zum Nutzen.
In diesem Sinne erkläre ich den Zoll nun zum Gewinner dieser wahnwitzigen Auseinandersetzung um einen technisch einwandfreien Spannungswandler und ziehe meine Konsequenzen daraus.

Für Sabrina und mich war die Erfahrung mit dem Zoll das letzte bisschen staatlich organisierter Arschtritt, den wir noch brauchten, um das Schiff möglichst schnell seeklar zu machen.
Von daher muss ich dem Zoll eigentlich dankbar sein für seine Vorladung, für seine Arroganz und die hochwirksamen Methoden.
Er hat mich wachgerüttelt, in einer Phase in der ich kurz davor war mich hier wohlzufühlen.

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