Im Haus das Verrückte macht

Ein Hafenamt, irgendwo am Unterlauf der Donau.

Kennt ihr Asterix? Die französische Comicreihe vom großartigen Zeichner Albert Uderzo? Ich finde diese Comics klasse. Bei den permanenten gesellschaftskritischen Anspielungen könnte ich mich manchmal auf den Boden werfen vor lachen.
Als ich vor kurzem beim Straßenverkehrsamt meines Wohnortes war, musste ich mal wieder an Asterix denken. Genauer gesagt, an den Film „Asterix erobert Rom“. In dem Streifen gibt es eine Szene, in der die beiden Protagonisten dazu aufgefordert werden, den Passierschein A38 im „Haus das Verrückte macht“ zu besorgen.
Den Passierschein brauchte ich selbst zwar nicht, aber mich erwartete am 18. August 2020 eine ähnliche Aufgabe verwaltungstechnischer Art:

Ein Mitarbeiter für staatliche Sicherheit, bzw. des Sicherheitsdienstes für staatliche Gebäude steht am Eingang vor dem Straßenverkehrsamt in Wesel und hebt vor mir die Hand, als ich mich nähere, aber noch gute 5 bis 6 Meter von ihm entfernt befinde: „Halt!“
Meine Alltagsmaske habe ich da bereits längst angelegt und ich gehe noch ein, zwei Schritte weiter.
„Was wollen Sie?“, fragt mich der Ordnungshüter und ich erkläre, dass ich einen Termin um 13 Uhr habe.
„Name!?“
Ich nenne ihn und er schaut in eine Liste.
„Dort können Sie sich anmelden!“, sprichts und zeigt auf einen Schalter hinter dem Eingang.

Die Dame am Empfang hinter der Glasscheibe ist recht nett zu mir, als ich erkläre, dass ich einen neuen Fahrzeugbrief für einen Oldtimer beantragen möchte, weil der alte nicht mehr auffindbar ist. Ich schöpfe für einen kurzen Moment Hoffnung, als sie erwähnt, das man ja in dem Fall nur ein Aufgebotsverfahren einleiten muss und gehe in die große Halle.
Im inneren des Gebäudes hängen Kabel von der Decke und ich fühle mich sofort wie auf einem der rumänischen Hafenämter, die ich während meiner langen Einhandreise mit Morgenstern durch Osteuropa so oft besucht habe.
Alles wirkt provisorisch und zusammengebastelt, seit man vor etlichen Jahren angefangen hat hier umzubauen und ich werde das Gefühl nicht los, dass an diesem Ort langsam aber kontinuierlich alles den Bach runter geht. Auch das Parkdeck ist nach wie vor wegen Einsturzgefahr gesperrt und sieht aus wie ein „Lost Place“ aus einem schlechten Horrorfilm. Ich musste gerade selbst kurz recherchieren, seit wann dort die Absperrung steht und das Unkraut sprießt: Seit mittlerweile fast 5 Jahren!
Ich setze mich also auf einen der wenigen Stühle, die wegen COVID-19 weit auseinander stehen und bereite mich gedanklich auf das Abenteuer vor.
Und so wie ich auf meiner letzten Reise mit dem Segelboot durch den Osten des Kontinents der Behördenwillkür ausgeliefert war, so bekam ich das an diesem Tag auf der Zulassungsstelle in Wesel am Rhein zu spüren.

Nachdem ich meine Wartezeit abgesessen hatte und endlich an den Schalter durfte, verlief das Gespräch zunächst recht locker und konstruktiv.
Ich durfte die Sachlage zum Trabant 601 erklären, dass eben keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind und das Auto jahrelang auf einem Bauernhof stand.
Ich war eigentlich theoretisch gut vorbereitet, hatte 3 Abende lang Gesetze und Verordnungen gelesen und war durch Erfahrungen anderer Oldtimerbesitzer und den Rechtsanwalt einer Fachzeitschrift gewarnt. Auch hatte ich alle wesentlichen Paragraphen ausgedruckt dabei und die wichtigsten Absätze mit bunten Stiften für mich markiert.
All das hat nichts genützt und es kam, wie es kommen musste! Die Sachbearbeiterin war überfordert. Ein Kollege wurde hinzugezogen, aber der Bereich hinter dem Schalter wurde dadurch nicht durch Sachverständnis oder Fachwissen bereichert. Es herrschte überwiegend Stille auf der anderen Seite der Plexiglasscheibe.
Bis es irgendwann aus ihr herausplatzte: „Sie tun ja gerade so, als wenn das hier einfach wäre!“

Einfach ist so ein Vorgang natürlich nicht. Verglichen mit einer Standardanmeldung, bei der ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin vier Tasten und zwei Stempel drücken muss, ist so ein Trabant 601 ohne Zulassungsbescheinigung Teil II durchaus eine harte Nuss.
Wie man diese Nuss zu knacken hat, davon hatte man hinter der Scheibe wenig bis gar keine Ahnung. Das einzige was der Sachbearbeiterin noch einfiel war:

„Sie brauchen eine Vollabnahme!“

Mit genau diesem Satz hatte ich gerechnet. Die Vollabnahme nach § 21 StVZO wird nämlich mitunter gerne von überforderten Sachbearbeitern gefordert, wenn sie ansonsten nicht weiter wissen. Diese Abnahme würde dem Amt quasi auf dem Präsentierteller alles wesentliche zur Ausfertigung einer ZBII liefern, ist jedoch überwiegend Sonderfahrzeugen vorbehalten und kostet (auf Deutsch) ein Schweinegeld!
Wenn man sich so durch diverse Oldtimerforen wühlt, dann stellt man fest, dass einige Sachbearbeiter den §21, nach dem sie die Vollabnahme fordern, nicht einmal richtig kennen.

Dass ich die Vollabnahme für den Trabant nicht brauche und warum ich sie nicht brauche, konnte ich der Sachbearbeiterin zwar anhand von bunt markierten Passagen im Gesetzestext erklären, aber genützt hat es trotzdem nichts.
Ich hatte den Eindruck, mein gegenüber hat mich inhaltlich überhaupt nicht verstanden. Die Wörter „Einheitsvertrag“, „ABE“ und „Wiedervereinigung“ hatte man im Zusammenhang mit einem solchen Antrag vermutlich noch nie gehört. Das Gefühl hatte ich zumindest.

Damit euch klar wird, warum gerade der Trabant (aber auch viele andere Fahrzeuge) die Vollabnahme nicht (mehr) benötigen, hier ein Auszug aus § 21 StVZO:
„Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.“

Nun hat der Trabant 601 im Jahre 1990, mit der Wiedervereinigung Deutschlands, im Rahmen des Einheitsvertrags, eine Allgemeine Betriebserlaubnis auf nationaler Ebene bekommen, die bis zum heutigen Tag gültig und auch nicht nach § 19 Absatz 2 erloschen ist!
Nachlesen kann man das bei Interesse in der StVZO, sowie im Einigungsvertrag, der seinerzeit zwischen der DDR und der BRD geschlossen wurde. Dieser Vertrag wurde hin und wieder angepasst und in Details abgeändert. Was die DDR Fahrzeuge und die ABE angeht, besteht der entsprechende Paragraph jedoch bis heute unverändert!

Man müsste sich beim Straßenverkehrsamt halt in meinem Fall ein wenig mehr kümmern, als man das sonst tut. Vielleicht wäre ein Gang in den Keller oder auf den Dachboden angebracht, je nachdem wo die alten Ordner stehen.
Es ist ja nun auch nicht so, das ich so eine ZBII unbedingt für mich persönlich bräuchte, weil ich sie besonders schön finde. Der Staat verlangt von mir, dass ich sie beantrage, denn ohne ZBII kann das Fahrzeug nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden.

Um nun wieder zurück zur Situation im Amt in Wesel zu kommen, machen wir dort weiter, wo wir oben aufgehört haben:

„Antrag abgelehnt!“

Ohne Begründung.

Das wollte ich schriftlich haben, damit ich Widerspruch einlegen kann.

„Machen wir nicht schriftlich!“

Ab dem Moment waren wir keine Freunde mehr und ich habe (ganz ruhig) darum gebeten mit dem Dienststellenleiter zu sprechen, um eine schriftliche Ablehnung meines „Antrags auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II“ zu bekommen.

Der Mann wurde zumindest angerufen und die Sachlage kurz und wirr am Telefon geschildert. Ihre Dienstpflicht hatte die Sachbearbeiterin damit immerhin getan.
Persönlich mit mir sprechen wollte der „gute“ Mensch jedoch nicht. Er hat sich strikt geweigert! Und wenn ich die Ablehnung meines Antrags schriftlich haben möchte, um Widerspruch einzulegen, dann müsse ich den Antrag auch schriftlich stellen! Aufgelegt!

Ich bin zwar der Meinung, dass bis hier bereits einiges an rechtswidriger Behördenwillkür vorlag, habe mich jedoch auf den schriftlichen Antrag eingelassen.

Ansonsten wars das! Keine netten Verabschiedungen, kein Lächeln mehr.

Ich verlasse die Baustelle und mache mich auf den Heimweg. Richtig enttäuscht bin ich nicht, meine Erwartungen waren so niedrig gesteckt, dass ich zunächst recht gelassen abgedackelt bin.

Am Abend hatte ich den mehrseitigen Antrag auf die ZBII dann fertig. Sauber ausformuliert, alle wichtigen Paragraphen zitiert, ansonsten alles rein sachlich.

Das Zustellen des Antrags am nächsten Tag war dann nochmal ein kleines Abenteuer, das ich hier nur stark gekürzt wiedergebe. Es hat mich jedenfalls einiges an Überzeugungsarbeit gekostet, den Brief persönlich am Empfang abgeben zu dürfen.
Als ich endlich dort angekommen war und dachte, jetzt hältst du dem Mensch hinter der Scheibe einfach den Umschlag hin und sagst, „Post fürs Amt!“ war ich auf dem Holzweg!

Eine laaange Diskussion über den Inhalt des Briefes und die Hintergründe begann. Letztendlich hat man mir den Umschlag dann doch endlich aus der Hand genommen und versichert, ihn seiner Bestimmung zuzuführen.

Das ist jetzt knapp 2 Wochen her. Seitdem warte ich auf eine Reaktion.

Die Chancen, dass der Trabant an den Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands teilnehmen kann, sinken leider stetig.

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